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Die
Privathaftpflichtversicherung: Sie
betreten unachtsam die Straße und ein herannahender PKW
muss ausweichen! Wenn Sie bei anderen einen Schaden
verursachen haften sie dafür - sogar mit ihrem Privatvermögen.
Die private Haftpflichtversicherung springt in genau dieser
Situation für die Schadensersatzforderungen ein.
Bereits ein Versehen kann Folgeschäden in Millionenhöhe
verursachen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, können
die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des
Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es
nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist an erster
Stelle abzusichern. Die Haftpflichtversicherung übernimmt
berechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten.
Nicht berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer
abgewehrt. Kommt es zu Einer Gerichtsverhandlung, trägt die
Versicherung das Risiko sowie die entstehenden Kosten.
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Wie hoch sollte die
Versicherungssumme sein? Grundsätzlich
gilt: Je Höher desto Besser. Natürlich messen sich
die Kosten für die Haftpflichtversicherung an der
Leistung. Auf keinen Fall sollte die Absicherung
kleiner als 3 mio € bei Personen- und Sachschäden
sein. Wenn möglich sollte die Absicherung bei Vermögensschäden
gleich der Leistung bei Personen- und Sachschäden
sein..
Welche Kriterien
beeinflussen den Beitrag? Einziges
Kriterium ist die Höhe der Versicherungssumme und
der mit eingeschlossenen Risiken wie z.B. die
Absicherung von bestimmten Tieren (Hunde, Pferde)
oder erhebliche Risiken Privat bzw. Dienstlich (Schlüsselschäden
bei Sicherheitstüren).
Was muss ich besonders
beachten? Man
sollte sich nicht all zu lange Zeit lassen bei
Schadensmeldungen. Meist sind Schäden mit einer
Frist von 14 Tagen zu melden. Ansonsten kann es
passieren das der Versicherer nach den Bedingungen
nicht mehr zahlen muss. Viele Versicherer bieten außerdem
bestimmte Tarife für Versichertengruppen an.
(Singletarif, Senioren.) Kinder sind bis zum
Abschluss der ersten Ausbildung in der
Familienhaftpflicht der Eltern kostenlos
mitversichert.
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Die
Hausratversicherung: Eine
Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen des
eigenen Haushalts bei Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch-,
Sturm und Hagelschäden. Eine Hausratversicherung ist
sinnvoll, wenn die Wohnung in einem für Elementarschäden
bekanntem gebiet ist oder wenn bei einem Einbruchschaden die
Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten
bereiten würde.
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Wie hoch sollte die
Versicherungssumme sein? Es gilt: Die
Versicherungssumme muss mindestens den Wert der
Einrichtung haben. Besonders wertvolle Einrichtung
muss gegebenenfalls extra in den Vertrag gegen
Aufpreis mit eingeschlossen werden. Meist ist eine
Pauschalversicherungssumme von 700 €/m²
ausreichend. Eine Wohnung mit 100 m² ist also mit
100.000 € Versicherungssumme grundsätzlich
nicht unterversichert.
Was gehört zum Hausrat?
Mit Hausrat ist die komplette
Wohnungseinrichtung gemeint. Hierzu gehören neben
den Möbeln auch Bargeld, elektrische Geräte,
geliehene Sachen und auch Kleintiere.
Welche Kriterien
beeinflussen den Beitrag? Die Höhe der
Versicherungssumme. Außerdem sind zu versichernde
Zusatzrisiken entscheidend. Wenn sie beispielsweise
eine größere Summe Bargeld zu Hause aufbewahren
sollte das auf alle Fälle bei Antragstellung
mitversichert werden (Gleiches gilt für teure
Designermöbel oder teure Fahrräder).
Was muss ich besonders
beachten? Bei
Einbruchdiebstahl muss der Schaden grundsätzlich
vorab der Polizei angezeigt werden. Wichtig ist auch
eine ausreichende Versicherungssumme.
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Die
Wohngebäudeversicherung: Immobilien stellen
meistens hohe Werte dar und ihre Beschädigung oder
Zerstörung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Diesen Kosten
kann man am besten durch eine Gebäudeversicherung
vorbeugen. Wird eine Immobilie finanziert, werden Sie
in der Regel vom Kreditgeber zu einer Versicherung
verpflichtet. Versichert ist das Wohngebäude, darunter ist
jedoch nicht nur der eigentliche Baukörper einschließlich
der Grund- und Kellermauern zu verstehen, sondern auch
verschiedene Einbauten. Achten Sie deshalb darauf, dass
eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge,
Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und
elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind,
denn Sie zählen ebenfalls zum Gebäude. Mitversichert ist
auch Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder
dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude
befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. (z.B.
Gemeinschaftswaschanlagen, Antennen, Markisen, etc.).
Weiteres Zubehör und Grundstücksbestandteile können zusätzlich
vereinbart werden.
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Wie hoch sollte die
Versicherungssumme sein? Die Versicherer
ermitteln einen hypotetischen Wert, den das Haus
1914 gehabt hätte, auch wenn das Haus erst viel später
gebaut wurde (Der 1914er Wert). Wenn für eine frühere
Feuerschutzpolice dieser Wert bereits ermittelt
wurde, dann können Sie diesen angeben. Falls nicht,
nennen Sie die Daten wie Größe und realer
Neubauwert und lassen diese Berechnung durchführen.
So können Sie dem Risiko der Unterversicherung
vorbeugen.
Was ist versichert? Die
verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden,
die durch Feuer und Explosion (einschließlich
Anprall von Fahrzeugen, Rauch/Ruß, Überschallknall),
Blitzschlag, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost,
Sturm und Hagel, am Gebäude entstehen. Es können
auch einzelne Gefahren, beispielsweise nur das
Brandrisiko, versichert werden. Der
Versicherungsschutz kann ausgedehnt werden auf
erweiterte Elementarschäden, z.B. Überschwemmungen,
Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen.
Welche Kriterien
beeinflussen den Beitrag? Die Kosten sind
abhängig von der Bauweise, der Versicherungssumme,
der Region und den eingeschlossenen Risiken.
Was muss ich besonders
beachten? Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung,
Erdrutsch) werden in stark gefährdeten Regionen
nicht angeboten. Die Leistungen der Gesellschaften
sind nahezu gleich, die Preisunterschiede jedoch
sind groß. Sie sollten daher die Preisgünstigste
Variante wählen.
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Die
Kfz-Versicherung: Als
Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung für ihren PKW abzuschließen, damit
der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und
zwar auch dann, wenn der Schadenverursacher mittellos ist.
In einem kompletten Kfz- Absicherungspaket sind über die
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinaus auch noch
Absicherungen im Teil- und Vollkaskobereich möglich um das
eigene Fahrzeug zu schützen.
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Was leistet die
Teilkaskoversicherung? Die
Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen
Fahrzeug auf, die durch Brand, Explosion, Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Entwendung
(auch Diebstahl von Radio, u.a.) Wildunfall und
Kurzschluss entstanden sind. In der Regel kann eine
Selbstbeteiligung im Schadensfall die
Versicherungsbeiträge senken. In der
Teilkaskoversicherung gibt es im Gegensatz zur
Vollkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Was ist in der
Vollkaskoabsicherung versichert?
Die Vollkasko versichert alle Schäden an
Ihrem Auto, die auch in der Teilkaskoversicherung
inbegriffen sind. Darüber hinaus versichert die
Vollkasko Unfallschäden die Sie selbst verursachen
und Schäden durch mutwillige Zerstörung. Bei der
Vollkaskoversicherung können durch
Schadenfreiheitsrabatt und Beteiligung im Falle
eines Versicherungsschadens Versicherungsbeiträge
gespart werden.
Welche Kriterien
beeinflussen den Beitrag? Die Kosten sind
vom der Schadensfreiheitsklasse, dem Fahrzeugtyp
sowie vielen individuellen Parametern abhängig. Die
Preisspanne für ein Auto geht von wenigen Hundert
bis mehreren Tausend
Euro.
Was muss ich besonders
beachten? Bei
kleinen Haftpflicht- oder Kaskoschäden ist es oft
billiger, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen
und so eine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse
zu vermeiden. Die Versicherungen bieten eine
Vielzahl von individuellen Rabatten an (z.B.
Fahrleistung unter 10.000 km/Jahr oder
Stellplatzrabatte). Nehmen Sie diese nur in
Anspruch, wenn diese sicher zutreffen.
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Die
Rechtsschutzversicherung: Eine
Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer
rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten,
Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle
des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten,
Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution
(im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen
Lebensbereichen.
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gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung: |
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Welche Kosten werden
erstattet? Anwaltsgebühren
eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl. Kosten für
Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über
100km Entfernung vom Wohnort. Gerichtskosten für
Prozesse, Zeugengelder und natürlich auch die
Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige.
Bezahlt werden Gutachten eines öffentlich
bestellten technischen Sachverständigen in
Verkehrs- und Bußgeldsachen sowie die Kosten für
das Gutachten eines öffentlich bestellten
technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und
Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten. Außerdem die
Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im
Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Ganz
wichtig ist auch das die Kosten der Gegenseite, wenn
der Prozess verloren wird erstattungsfähig sind.
Des weiteren ist eine Kautionen (als Darlehen) bei
Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen
Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet
wird erstattungsfähig.
Welche Kriterien
beeinflussen den Beitrag? Die
Deckungssumme der Versicherung. Außerdem sind
einzelne Rechtschutzarten ein- bzw. abwählbar. Zu
unterscheiden ist bei der Versicherungssumme
zwischen einer unbegrenzten (wird empfohlen) und
einer festen Deckung.
Was muss ich besonders
beachten? Sie
können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum
Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen.
Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen
taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit
angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate
warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt. Bei
Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten.
Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt
der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muss
beendet sein, dann erst darf die Ursache eines
Falles eintreten.
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Die
Firmenversicherungen: Firmenversicherungen sind
spezielle Absicherungen für den betrieblichen Bereich. Es
gibt ähnliche Absicherungsmöglichkeiten wie im privaten
Bereich. Die wichtigsten Firmenversicherungen sind:
Betriebshaftpflichtversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung,
Firmen-Rechtsschutzversicherung, Vermögensschadensabsicherung
und gewerbliche Gebäudeversicherung.
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Wozu eine
Betriebshaftpflicht? Existenzieller
Schutz vor Schadenersatzforderungen. Bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder Ihre
Mitarbeiter verursachen. Bei Kunden,
Vertragspartnern, Lieferanten, in Ihren Verkaufsräumen,
in der Öffentlichkeit – immer dann, wenn es um
den Betrieb geht. Mit Leistungen speziell für
mittelständische Betriebe.
Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Effiziente Absicherung bei Beschädigung,
Zerstörung, Verlust Ihrer Sachwerte und bei
Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung. Mit
Elementar- und Elektronik-Schutz in einem Vertrag.
Exakt auf Ihre Branche abgestimmt. Flexible Lösungen
für alle Fälle. Mit vielen Sparvorteilen.
Wozu eine
Firmen-Rechtsschutzversicherung?
Wir leben in einem Rechtsstaat, d.h. der
regelt das Zusammenleben durch Gesetze und
Verordnungen und löst Konflikte mit seinen
gesetzlichen Mitteln, den Gerichten. Ein Verstoß
gegen die Rechtsordnung hat entweder eine strafe
bzw. Buße oder zivilrechtliche Ansprüche (z.B.
Schadenersatz) oder beides zusammen zur Folge. Das
eine regelt sich nach dem Zivilrecht (z.B. § 823
des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und endet unter Umständen
in einem Zivilprozess. Heute ist ein solides
Finanzpolster notwendig, um sein Recht zu bekommen.
Das dabei entstandene Kostenrisiko ist sehr hoch und
wird durch Anwalts-, Sachverständigen- und sonstige
Gebühren und steigende Streitwerte höher. Es ist
daher verständlich, dass die
Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung
gewinnt. Natürlich kann man auch ohne
Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt
beauftragen oder einen Prozess führen,
Voraussetzung hierfür sind lediglich die
notwendigen Geldmittel und die Bereitschaft, sie dafür
auszugeben. Da aber viele Rechtssuchende diese
Geldmittel nicht aufbringen wollen, gehört die
Rechtsschutzversicherung unbedingt zu jedem
umfassenden Versicherungsschutz.
Was ist eine Vermögensschadensversicherung?
Vermögen ist das Ergebnis aus Eigentum plus
Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten (so die
kaufmännische "Formel"). Demnach bedeuten
Vermögensschäden Forderungsausfall oder zusätzliche
Verbindlichkeiten. In der Berufs- oder
Betriebs-Haftpflichtversicherung sind gesetzliche
Schadenersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts
versichert. Bei Personen- und Sachschäden sowie
sehr eingeschränkt bei Vermögensschäden. Die Vermögensschäden,
die im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung
mitversichert sind, haben jedoch eine Reihe von
Ausschlüssen, die sich auf die drei
kategorisierenden Schlagworte beraten, verwalten,
vermitteln zusammenfassen lassen. Genau hier setzt
die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung an
und bietet Versicherungsschutz auch für solche
Risiken.
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